Gründung passend zum realen Geschäft
Eine UK Ltd. ist mehr als eine Urkunde. Name, SIC-Tätigkeit, Beteiligung, Directors, Registered Office und Kontrollstruktur sollten zur tatsächlichen Geschäftstätigkeit passen. Diese Entscheidungen halten wir vor Einreichung in einem kurzen Briefing fest.
Internationale Gründer können einen Director ohne UK-Wohnsitz bestellen. Die Gesellschaft muss dennoch eine geeignete Geschäftsanschrift führen und Register-, Rechnungslegungs- sowie gegebenenfalls Steuerpflichten erfüllen.
- ✓Namens- und Grundprüfung
- ✓Zuordnung von Gesellschaftern, Directors und PSC
- ✓Kapital und Tätigkeitscodes
- ✓Registered Office und Postservice
- ✓Digitale Gründungs- und Anteilsunterlagen
Eine Übergabe, mit der Sie arbeiten können
Nach der Gründung erhalten Sie ein geordnetes Firmenpaket und einen Aktionsplan für das erste Jahr. Das erleichtert Lieferanten-, Zahlungsanbieter- und Berater-Onboarding. Erforderliche Identitätsprüfungen werden der zuständigen Person klar erklärt.
Eine Gründung garantiert weder Konto noch Steuerersparnis oder Aufenthaltsrecht. Stattdessen sorgen wir dafür, dass spätere Anträge mit konsistenten, belegbaren Angaben beginnen.
