Gründung einer neuen UK-Gesellschaft

Eine UK Ltd. gründen, die zu Ihrem echten Geschäft passt

Die Gründung soll den nächsten Schritt erleichtern — beim Kunden, Kontoanbieter, Marktplatz oder Steuerberater. Deshalb müssen Eigentum, Tätigkeit, Adresse und Unterlagen ein verständliches Gesamtbild ergeben.

  • Nicht in UK ansässige Directors zulässig
  • Geeignete UK-Geschäftsanschrift
  • Digitales Corporate-Dokumentenpaket
  • Klare Pflichten im ersten Jahr

Gründung passend zum realen Geschäft

Eine UK Ltd. ist mehr als eine Urkunde. Name, SIC-Tätigkeit, Beteiligung, Directors, Registered Office und Kontrollstruktur sollten zur tatsächlichen Geschäftstätigkeit passen. Diese Entscheidungen halten wir vor Einreichung in einem kurzen Briefing fest.

Internationale Gründer können einen Director ohne UK-Wohnsitz bestellen. Die Gesellschaft muss dennoch eine geeignete Geschäftsanschrift führen und Register-, Rechnungslegungs- sowie gegebenenfalls Steuerpflichten erfüllen.

  • Namens- und Grundprüfung
  • Zuordnung von Gesellschaftern, Directors und PSC
  • Kapital und Tätigkeitscodes
  • Registered Office und Postservice
  • Digitale Gründungs- und Anteilsunterlagen

Eine Übergabe, mit der Sie arbeiten können

Nach der Gründung erhalten Sie ein geordnetes Firmenpaket und einen Aktionsplan für das erste Jahr. Das erleichtert Lieferanten-, Zahlungsanbieter- und Berater-Onboarding. Erforderliche Identitätsprüfungen werden der zuständigen Person klar erklärt.

Eine Gründung garantiert weder Konto noch Steuerersparnis oder Aufenthaltsrecht. Stattdessen sorgen wir dafür, dass spätere Anträge mit konsistenten, belegbaren Angaben beginnen.

SO FUNKTIONIERT ES / 4 SCHRITTE

01

Definieren

Tätigkeit, Eigentümer, Director, Länder und Namen bestätigen.

02

Prüfen

Struktur, Adresse, Umfang und Festangebot erhalten.

03

Gründen

Daten freigeben sowie Identitäts- und Filing-Schritte erledigen.

04

Betreiben

Firmenpaket und Kalender für die nächsten Schritte erhalten.

FAQ

Eine UK Ltd. gründen, die zu Ihrem echten Geschäft passt

Muss der Director in UK wohnen?+

Nein. Laut UK-Leitfaden müssen Directors nicht in UK wohnen; die Gesellschaft braucht jedoch eine geeignete Registered-Office-Adresse.

Ist die Gesellschaft automatisch in UK steueransässig?+

Die Gründung ist ein wichtiger Faktor. Grenzüberschreitende Leitung, Betriebsstätten und Doppelbesteuerungsabkommen können die Analyse ändern.

Wie schnell erfolgt die Gründung?+

Das hängt von Datenqualität, Identitätsanforderungen und Companies-House-Bearbeitung ab. Wir bestätigen den erwarteten Ablauf vor Einreichung.

UKLTD.UK / NÄCHSTER SCHRITT

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